ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR PATIENTEN UND PATIENTINNEN VON

 

Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm, FN 168049g,
Meinhardgasse 5, A-6020 Innsbruck
(im Folgenden „Zirm Augenzentrum“ genannt)

 

 

1.            ALLGEMEINES:

 

1.1         Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Patienten von Univ.-Prof. Dr. Zirm, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße 5 sowie für alle Patienten der Privatordination Univ.-Prof. Dr.  Mathias Zirm (Augenzentrum Wien) 1010 Wien, Annagasse 5. Diese werden im Folgenden gemeinsam als „Zirm Augenzentren“ bezeichnet.

 

1.2         Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Vertragsbeziehung zwischen dem Patienten und von Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm geregelt. Für diese Vertragsbeziehung gelten ausschließlich diese „Allgemeine Geschäftsbedingungen“.

 

1.3         Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

 

 

2.            TERMINVEREINBARUNG/TERMINERINNERUNG UND -STONIERUNG:

 

2.1         Dem Patienten wird im Rahmen der Terminvereinbarung mit Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm ein Patientenservice zur Terminbestätigung bzw. Terminerinnerung angeboten. Der Patient kann zwischen einer Terminerinnerung per SMS, E-Mail oder Brief wählen.

 

2.2         Dem Patienten werden nach der Terminvereinbarung mit Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm insgesamt 2 (zwei) Terminerinnerungen durch die vom Patienten gewählte Übersendungsform übermittelt:

a.    Innerhalb von 3 (drei) Wochen ab der jeweiligen Terminvereinbarung erhält der Patient die erste Terminbestätigung. Ab Erhalt dieser Terminbestätigung kann der Patient den Termin binnen einer Frist von 7 (sieben) Tagen verschieben oder absagen.

b.    Wird der Termin durch den Patienten nicht verschoben oder abgesagt, wird dem Patienten 7 (sieben) Tage vor dem vereinbarten Untersuchungs- und/oder Behandlungstermin eine weitere Terminbestätigung übersendet.

 

2.3         Mangels rechtzeitiger Terminverschiebung oder Terminabsageabsage des vereinbarten Untersuchungs- oder Behandlungstermins nach Maßgabe des Punktes 2.2 (a) wird dem Patienten bei Nichtwahrnahme oder verspäteter Terminstornierung eine Unkostenpauschale in Höhe von EUR 200,-- in Rechnung gestellt.

 

2.4         Nimmt der Patient innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab Datum des frustrierten Termins einen neuen Termin bei Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm wahr, so wird dem Patienten die Unkostenpauschale in voller Höhe gutgeschrieben.

 

 

3.            BEHANDLUNGSVERTRAG/ERHEBUNGSBLATT:

 

3.1         Der Behandlungsvertrag umfasst neben der ärztlichen Behandlung und Betreuung insbesondere auch die notwendige Aufklärung und deren Dokumentation durch den behandelnden Arzt, die Einwilligung des Patienten zur vorgeschlagenen Heilbehandlung und die Honorarvereinbarung für die Leistung des behandelnden Arztes und seiner nachgeordneten Ärzte und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

3.2         Es obliegt alleine Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm zu entscheiden, welcher Arzt am besten zur Durchführung der jeweiligen Untersuchung und/oder Behandlung des Patienten geeignet ist. Der Patient hat keinen Anspruch auf Untersuchung und/oder Behandlung durch einen bestimmten von ihm gewählten Arzt von Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm .

 

3.3         Sämtliche Voruntersuchungen des Patienten werden von entsprechend geschultem Personal oder Assistenzärzten der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm durchgeführt.

 

3.4         Vor der Behandlung wird dem Patienten ein Erhebungsblatt ausgehändigt, welches von diesem wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen ist. Das Erhebungsblatt wird dem Behandlungsvertrag zugrunde gelegt und bildet dieses bzw. die dort getätigten Angaben einen wesentlichen Bestandteil desselben.

 

3.5         Der Patient verpflichtet sich beim Abschluss des Behandlungsvertrages seine Sozialversicherungsnummer bekanntzugeben und sich zu seiner Identifikation durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen. Bei Patienten, welche nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sind, ist die Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm berechtigt, eine Ausweiskopie anzufertigen und diese in der jeweiligen Patientendatei aufzubewahren.

 

3.6         Telefonische Auskünfte und Mitteilungen der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm sind nur bei ausreichender Legitimation des Patienten (z.B. Angabe des Namens und des Geburtsdatums) möglich. Sämtliche telefonischen Auskünfte und Mitteilungen an den Patienten erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr, insbesondere wird für diese keine Haftung von Seiten der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm übernommen.

 

 

4.            HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

 

4.1         Die Behandlung des Patienten erfolgt auf Basis eines pauschalen Behandlungsentgelts.

 

4.2         Eine im Zuge der Untersuchung oder Behandlung beanspruchte Mehrzeit, welche aufgrund zusätzlicher Behandlungsnotwendigkeiten oder -wünsche des Patienten erforderlich ist, wird dem Patienten zusätzlich EUR 50,-- pro Viertelstunde in Rechnung gestellt.

 

4.3         Die Zahlung des Behandlungsentgeltes hat unmittelbar nach der Inanspruchnahme der jeweiligen Ordinations- oder Privatklinikleistung über Bankomatkarte, Kreditkarte oder durch Barzahlung in den Räumlichkeiten von Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm zu erfolgen.

 

4.4         Das Honorar für Operationsleistungen der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm ist nach entsprechender Übermittlung des Kostenvoranschlages vom Patienten in voller Höhe im Voraus zu bezahlen, sofern die Versicherung des jeweiligen Patienten nicht schriftlich die volle Kostenübernahme vorab zugesagt hat.

 

4.5         Bezahlte Honorarnoten können der jeweiligen Pflichtversicherung des Patienten zur Teilrefundierung vorgelegt werden.

 

 

5.            SONSTIGE PFLICHTEN DES PATIENTEN:

 

5.1         Der Patient verpflichtet sich, der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm alle zu seiner Behandlung erforderlichen Informationen zu erteilten. Dem Patienten ist bewusst, dass die Richtigkeit seiner im Erhebungsblatt angegebenen Daten maßgeblich für die Auswahl und den Erfolg der jeweiligen Behandlung sind.

 

5.2         Der Patient verpflichtet sich weiters an den Heilbemühungen des behandelnden Arztes mitzuwirken und alle Untersuchungen, die zu seiner erfolgreichen Behandlung notwendig sind, wahrzunehmen.

 

5.3         Der Patient hat empfohlene Therapiemaßnahmen und Nachbehandlungen strikt zu befolgen und dürfen diese durch den Patienten nicht einseitig abgeändert werden. Der Patient hat sämtliche Nebenfolgen, die aus einer einseitigen Abweichung der empfohlenen Therapiemaßnahmen und Nachbehandlungen resultieren, selbst zu verantworten, sodass eine Haftung der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm für diese Nebenfolgen ausgeschlossen ist.

 

5.4         Dem Patienten wird insbesondere aufgrund des Kursierens von Fälschungen („Plagiaten“) ausdrücklich davon abgeraten, Kontaktlinsen im Internet zu bestellen. 

 

6.            HAFTUNG UND SCHADENERSATZ:

 

6.1         Der behandelnde Arzt bzw. die Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm schuldet dem Patienten eine fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen medizinischen Spezialfachs entsprechende Behandlung, jedoch keinen Erfolg, somit auch nicht die Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten, gleichgültig welchen Grades.  

 

6.2         Die Haftung von Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm wird im Rahmen, der sich aus dem Behandlungsvertrag ergebenden Verpflichtung auf den vom Haftpflichtversicherer zu leistenden Betrag beschränkt, soweit seitens der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

 

 

7.            DAUER DES BEHANDLUNGSVERTRAGES:

 

7.1         Der Behandlungsvertrag endet grundsätzlich mit der abgeschlossenen, fachgerechten Behandlung des Patienten.

 

7.2         Ungeachtet des Punktes 7.1 kann der Behandlungsvertrag von den Vertragsparteien jederzeit einvernehmlich aufgelöst werden.

 

7.3         Ferner kann der Patient den Behandlungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, indem er seine Einwilligung zur Behandlung widerruft. Die Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm ist berechtigt vom Behandlungsvertrag zurückzutreten, wenn der Patient nicht an der Behandlung mitwirkt sowie Therapieempfehlungen missachtet bzw. eigenmächtig Abänderungen oder Ergänzungen der Therapieform vornimmt. 

 

7.4         Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle der Beendigung des Behandlungsvertrages gemäß Punkt 7.3 der Anspruch der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm auf das volle Honorar bestehen bleibt.

 

 

8.            VERSCHWIEGENHEITSVERPFLICHTUNG:

 

Alle Ärzte und Hilfspersonen der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß dem Ärztegesetz, dem KAKuG sowie dem Tiroler KAG.

 

 

9.            DOKUMENTATION UND DATEN:

 

9.1         Klinikdokumentation, insbesondere Krankenblätter, Untersuchungsbefunde und andere Aufzeichnungen sind Eigentum der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm.

 

9.2         Die Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm ist berechtigt, Lichtbilder der zu behandelnden bzw. behandelten Regionen des Patienten insbesondere zu Dokumentations- und Forschungszwecken anzufertigen, zu verwenden, aufzubewahren sowie datenbankmäßig zu verarbeiten. Diese Lichtbilder werden von der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm soweit anonymisiert, dass sie bezüglich ihres Patientenbezuges gänzlich unkenntlich gemacht werden, sodass kein Rückschluss auf den jeweiligen Patienten mehr möglich ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass diese Daten nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen.

 

9.3         Der Patient hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalurkunden der ihn betreffenden Dokumente. Hievon unberührt bleiben die Betroffenenrecht nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

 

9.4         Sämtliche vom Patienten bekanntgegeben, personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Dem Patienten wird bei Abschluss des Behandlungsvertrages die Datenschutzerklärung der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm ausgehändigt.

 

 

10.         SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

 

10.1      Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

10.2      Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Sitz der Univ.-Prof. Dr. Mathias Zirm. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung aller aus dem Behandlungsvertrag entstehenden Streitigkeiten sowie aller sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Verpflichtungen, ist für Angelegenheiten des Bezirksgerichtes das Bezirksgericht Innere Stadt Wien und für Gerichtshofangelegenheiten das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01.09.2018 in Kraft.

 

Wien, im August 2018

 

ORDINATION INNSBRUCK

Wilhelm-Greil-Strasse 21
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 7273

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AUGENZENTRUM ZIRM

Annagasse 5
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 512 7273

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